Steuern sparen mit Immobilien zur Kapitalanlage

Gerade Kapitalanlage-Objekte bieten hervorragende Möglichkeiten zur Steuerersparnis. Insbesondere bei einem vermieteten Objekt kommen zahlreiche Ausgaben als absetzungsfähige Kosten in Betracht. Neben dem Kaufpreis, den etwaigen Baukosten oder Abstandzahlungen kommen bei einem Altbau auch mögliche Reparaturen hinzu.

Von Steuervergünstigungen können Sie bei Altbauten insbesondere in Form der so genannten AfA (Absetzung für Abnutzung) profitieren. Für Neu- und Altbauten sowie Denkmalimmobilien gelten jeweils unterschiedliche Abschreibungsmöglichkeiten. Es ist hierbei von immenser Wichtigkeit, dass sich Immobilienfinanzierer und Steuerberater abstimmen. Diese Koordination übernehme ich für meine Klienten.

 

Berechnung steuerlicher Vorteile

Da eine Investition in Immobilien und die Rentabilität von Immobilien zur Kapitalanlage nicht nur vom individuellen Steuersatz abhängig ist, sondern auch die Finanzierungsmöglichkeiten, die Tilgung und die Tilgungsinstrumente sehr unterschiedlich sind, arbeite ich eng mit Steuerberatern zusammen.

Somit berücksichtige ich bei der Beratung meiner Mandanten:

  • Einkommenssteigerungen- oder Steuerklassenänderungen
  • Wertsteigerungen
  • Mietsteigerungen
  • Sonderförderungen wie z.B. KfW-Darlehen
  • Unterschiedliche Renditeentwicklungen
  • etc.

Die mit Einbeziehung alles Faktoren ist von großer Wichtigkeit um auch zukünftige Entwicklungen abschätzen zu können und so ein umfassendes Bild von der Rendite der Investition zu erhalten.